Bei Völkermord, so wie er dem Deutschen Volk angelastet wird, ist nicht nur die übrige Weltöffentlichkeit, sondern es sind auch unsere eigenen Landsleute der Meinung, der müsse gesühnt werden.
Es ist eine geschichtliche Aufgabe, die vom BGD unterstützt wird, den an Deutschen begangenen Völkermord zur Anzeige zu bringen.
Obwohl der an den Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg begangene Völkermord eine geschichtliche Tatsache, also offenkundig ist, wird von den Staatsanwaltschaften der BRD der rechtsstaatliche Tatnachweis in jedem einzelnen Fall gefordert.
Liebe Freunde,
lassen wir uns durch diese juristischen
Formulierungen nicht abhalten, den an unseren Landsleuten begangenen
Völkermord zur Anzeige zu bringen. Bei den ersten ablehnenden
Bescheiden der Staatsanwaltschaften sind, nachdem Widerspruch eingelegt
worden ist, die Strafverfolgungen aufgenommen worden.
Stellen wir weiterhin unsere Strafanzeigen. Beschränken wir uns auf die an unseren Landsleuten begangenen Ermordungen. Die anderen schrecklichen Taten unserer „Befreier und Sieger“ sind juristisch gesehen verjährt. — In unseren Gedanken und Träumen werden wir bis an unser Lebensende von den erlittenen Greueltaten verfolgt. — Die Ermordeten brauchen unsere Unterstützung — damit sie Ruhe finden können.
Außer den juristisch einklagbaren Forderungen bleiben die den Überlebenden bei Flucht, Vertreibung, Gefangenschaft und Bombenhagel zugefügten Grausamkeiten als politische Forderung bestehen. Wir vom BGD haben mit der 2 500 Milliarden-Forderung dies in den politischen Prozeß eingebracht. In der Politik hängt die Durchsetzung von Forderungen von der Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit ab. Helfen Sie bitte alle mit, damit auch dieses Kapitel der Geschichte nicht nur Geschichte bleibt. Bringen wir weiterhin unsere materiellen Forderungen gegenüber den dafür verantwortlichen Staaten zum Ausdruck. Durchbrechen wir die gängige Praxis, daß nur das Deutsche Volk zu zahlen hat.
Horst Zaborowski
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Einschreiben mit Rückschein eigenhändig
November, 2003
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit unserem Schreiben vom → 4. Dezember 2002 baten wir Sie als Präsident
eines freien Parlaments, in den Verhandlungen mit den EU-Beitragskandidaten
die in Ihrem Lande geltenden Grundsätze der Gerechtigkeit einzubringen.
Uns ist bis heute nicht bekannt, ob Sie unserer Bitte entsprochen haben.
Wir können uns nicht vorstellen, daß Sie und das von Ihnen vertretene Volk in einer Staatengemeinschaft leben möchten, in der das zwingende Völkerrecht ausgeschlossen wird.
Der Zeitpunkt, zu dem die Republiken Polen, Tschechien usw. als Vollmitglieder in der EU ihre Auffassung über das Privat-Eigentum verwirklichen können, rückt näher.
Eine EU, in der es einzelnen Staaten erlaubt bleibt, Privat-Eigentümer an der freien Verfügbarkeit über ihr Eigentum willkürlich zu hindern, trägt das Virus des Zerfalls in sich.
Privat-Eigentum ist eine der Säulen, auf der in einer Gemeinschaft wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen ruhen.
Bitte machen Sie Ihren Einfluß geltend, daß die freie Verfügbarkeit über Privat-Eigentum in den Beitrittsstaaten nur den Eigentümern gestattet wird, die ihr Eigentum vom rechtmäßigen Vorbesitzer durch Kauf, Schenkung oder Erbe erworben haben.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Namen von über 40 000 Privat-Eigentümern aus den Ostprovinzen des Zweiten Deutschen Reiches.
gez. Horst Zaborowski
gez. Brigitta
Koschany
gez. Dr. Erdmuthe
Idris
Wolfgang Maikranz,
D–67480 Edenkoben, den 29. 10. 2003
Einschreiben / Rückschein
Betrifft: Beschwerde gegen das Landgericht in Liegnitz / Niederschlesien
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hiermit beschwere ich mich offiziell über das Landgericht in Liegnitz, insbesondere über den Richter Zbigniewa Regulski oder den Vertreter im Amte, wegen Verschleppung des Prozesses mit dem Akz: Sygn. Akt. II CA 195 / 99
Hier nun die Aufstellung der von mir an das Landgericht übersandten Faxe und Briefe:
Ich bitte um schnellstmögliche Aufarbeitung und völkerrechtliche Klärung unter Berücksichtigung der Allgemeinen Menschenrechte, der Gesetze der EU und die Berücksichtigung der Aufhebung des Dekrets Nr. 13 Position Nr. 87, (Dz.U.R.P.Nr. 13 Pos. 87) vom 08. März 1946. Dieses Dekret hat im Gesetzblatt Nr.14 von 1989 seine Rechtskraft verloren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Maikranz
Im Namen von über 40 000 Eigentümern warnen wir hiermit alle Käufer, Immobilien auf dem
Boden des Deutschen Reiches von Personen, Firmen, Institutionen
oder Staaten zu erwerben, die den Eigentumsnachweis nicht auf den
1. September 1939 zurückführen können.
Gemäß
Art. 46 der Haager Landkriegsordnung
von 1907
„…Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“,
dem Nürnberger Statut (Londoner Abkommen vom
8.8.1945)
Art. 6b und 6c, Anklagepunkte bzw. verboten ist:
„Verletzung des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche, … Raub
öffentlichen oder privaten Eigentums…“,
Art. 1 der UNO-Konvention vom 27. November 1968
über die Nichtverjährung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen:
„Die folgenden Verbrechen verjähren nicht, unabhängig
vom Zeitpunkt, an dem sie begangen sind:
a) Kriegsverbrechen…“
werden wir unseren Eigentumsanspruch auf die kommenden Generationen übertragen und diese verpflichten, die Wiederinbesitznahme des Eigentums weiter zu betreiben. Wir weisen ferner darauf hin, daß wir für unrechtmäßig erworbenes Eigentum, auch wenn dies von Staaten erworben worden ist, bei Inbesitznahme durch uns oder unsere Erben dem Käufer keinerlei Ersatzleistung gewähren werden!
PES
Privat-Eigentums-Sicherung im BGD
die Immobilien in den Gebieten ostwärts von Oder und Neiße besitzen, wurden von uns aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Diese Aktion läuft seit 1990.
In jüngster Zeit werden von verschiedenen Organisationen Informationen verteilt, die, wenn sie in Anpruch genommen werden, zu erheblichen Verlusten führen können.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
Nur der rechtmäßige Eigentümer kann über sein Eigentum rechtsverbindlich verfügen, durch Schenkung, Verkauf oder Vererbung.
In den von verschiedenen Seiten offerierten „Hilfen“ wird die feste Grundlage, die das zwingende Völkerrecht bietet, verlassen, und es werden materielle Verluste anderer Art in diese „Hilfsangebote“ mit einbezogen. Es werden Hoffnungen geweckt, die im Grunde darauf hinauslaufen, daß — wie bereits mit den heimatvertriebenen Grundeigentümern im Gebiet der ehemaligen DDR — die Rechtsansprüche für „ein Butterbrot“ abgefunden werden sollen, wobei dann diese Summen nicht von den Besatzerstaaten aufgebracht werden, sondern vom deutschen Steuerzahler. — Damit zahlt jeder Empfänger diese Butterbrotabfindung aus seiner Tasche mit.
Die wirklichen Verluste der Privateigentümer sind, so diese in Geld abgefunden werden sollten, wesentlich höher. Die wirklichen Summen kommen durch den Nutzungsausfall zustande, der oft den zwanzigfachen Wert der Immobilie erreicht. Es kann immer nur im einzelnen Fall die Höhe des Anspruchs ermittelt werden. Ein Verband, eine AG usw. werden von „Funktionären“ geleitet, deren Vorstellungen darauf hinauslaufen, eine Gemeinschaft vorzutäuschen, in der ein vorhandener individueller Anspruch in einem großen Brei von Erwartungen untergehen soll. Hier wird ein verwerfliches Spiel mit alten, unkundigen Menschen getrieben.