Liebe Freunde und Förderer,
dieses Jahr geht zu Ende, und wie es so üblich
ist, überlegt man, was im abgelaufenen Jahr erreicht worden
ist.
In all unseren Bemühungen spiegelt sich die politische
Linie der Bundesregierung wieder.
Wenn wir unsere → Aktion „Strafantrag wegen Völkermordes“ verfolgen, so hat in fast allen Fällen der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Verfahren an sich gezogen und abschlägig beschieden. In den wenigen Fällen, da die Staatsanwaltschaften eigenständig Ermittlungen aufgenommen haben, wurden gegenüber unseren Freunden, die die Strafanträge stellten, die strengsten Maßstäbe der Beweisführung eingefordert. Selbst genaue Schilderung der Ereignisse, wie z.B.: „…Hilda wurde im Sommer 1945 auf die dortige Polizei-Station zur Arbeit geholt und dort von einem polnischen Polizisten erschossen…“, reichte dem Generalbundesanwalt nicht. Der Steller des Strafantrages hätte womöglich noch den Namen des polnischen Polizisten nennen sollen, dessen derzeitige Anschrift, Arbeitgeber usw.!
Von den ca.130 bisher von uns weitergeleiteten Strafanträgen sind fünf übriggeblieben, die von den Staatsanwaltschaften z.Z. noch weiterverfolgt werden.
Bei der Privat-Eigentums-Sicherung weichen die Stellungnahmen des Bundesministeriums der Finanzen und des Auswärtigen Amtes voneinander ab.
Wie können deutsche Staatsbeamte sich so der Politik unterordnen? Ist in der Bundesrepublik Deutschland das Beamtentum von Parteimitgliedern durchsetzt? Kommen die deutschen Beamten in Gewissenskonflikte?
Die amerikanischen Verhältnisse — beim Regierungswechsel wird auch die Administration ausgetauscht — sind in der Bundesrepublik Deutschland doch wohl nicht übernommen worden? Oder vielleicht im Geiste doch schon? Das Primat der Politik so weit zu treiben, bedeutet, eine Diktatur durch die Hintertür zu installieren.
Auf Kosten des Privat-Eigentums von Millionen Staatsbürgern des Zweiten Deutschen Reichs hat sich der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bei den Polen lieb Kind gemacht. Als gelernter Jurist sollte ihm bekannt sein, daß nur von dem über ein Eigentum verfügt werden kann, der dazu berechtigt ist. Die Bundesrepublik Deutschland, noch viel weniger ein Politiker, hat zu keinem Zeitpunkt die Hoheit über die Ost-Provinzen des Zweiten Deutschen Reichs innegehabt. Der Bund für Gesamtdeutschland wird auf Grund der Aussage des Bundeskanzlers Schröder in Warschau eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. [← Nachtrag] Es geht nicht an, daß jeder Staatsbürger bei kleinsten Verfehlungen (falsch parken usw.) zur Kasse gebeten wird und der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gegen das Grundgesetz Art. 14. [Eigentum, Erbrecht und Enteignung] sowie gegen Grundgesetz Art. 25 [Völkerrecht Bestandteil des Bundesrechts] verstoßen kann, ohne daß dies rechtliche Folgen hat.
Horst Zaborowski,
Bundesvorsitzender
Täuschung oder Absicht ?
In der Öffentlichkeit wird — aus Unwissenheit — das Thema des Privat-Eigentums in den Ostprovinzen des Zweiten Deutschen Reiches auf ein falsches Gleis geschoben.
Durch die falsche Interpretation der Sachlage wird die völkerrechtliche Grundlage in ihrer grundsätzlichen Aussage zur Disposition gestellt.
Mit der Forderung auf Entschädigung vom polnischen Staat wird indirekt die durch die Republik Polen in diesem Zusammenhang erfolgte Gesetzgebung anerkannt.
Die völkerrechtliche Lage, wie diese in der Haager Landkriegsordnung von 1907 vereinbart worden ist (auch Polen hat die Haager Landkriegsordnung von 1907 unterschrieben und ratifiziert), gebietet:
Die Republik Polen ist zu keinem Zeitpunkt und von keinem dazu Berechtigten mit den Rechten der Hoheit über das von Polen verwaltete Gebiet des Zweiten Deutschen Reiches ausgestattet worden. Deshalb sind die von ihr erlassenen Gesetze betreffend das Privat-Eigentum deutscher Eigentümer rechtsunwirksam.
Gemäß der völkerrechtlichen Lage ist nur ein rechtmäßiger Weg gangbar:
Wie die rechtmäßigen Privat-Eigentümer mit ihrem Eigentum dann verfahren, ob sie es verkaufen, vererben oder verschenken — bleibt einzig und allein ihrer freien Entscheidung überlassen.
Dies besonders der BdV–Steinbach ins Stammbuch geschrieben !
Einflußnahmen durch die Regierungen der BRD oder der Republik Polen sind gemäß dem internationalen Privat-Eigentums-Recht ohne Rechtswirkung, weil der einzige Staat, der die Hoheit über dieses Gebiet besitzt, das Zweite Deutsche Reich, zur Zeit nicht handlungsfähig ist.
Wer die Möglichkeit schafft, daß die völkerrechtlich abgesicherten Ansprüche der Privat-Eigentümer zum Spielball profilsüchtiger Politiker werden, beeinträchtigt den Rechtsstandpunkt zum Schaden der heimatvertriebenen Privat-Eigentümer.
Horst Zaborowski
Bundespräsident Köhler gab als Repräsentant des Deutschen Volkes
eine Stellungnahme in der Republik Polen ab.
Er sagte (sinngemäß):
„…Deutschland
hat keine Forderungen an Polen bezüglich des Eigentums…“
— „…Ich kenne in der Bundesrepublik keine ernst zu nehmende politische
Partei, die Eigentumsforderungen unterstützt….“.
Wollte
Köhler damit zum Ausdruck bringen, daß er die Grundrechte
deutscher Privateigentümer in Frage stellt?
Darf ein Bundespräsident den Eindruck erwecken, als wäre die Haager Landkriegsordnung von 1907 nicht mehr geltendes Völkerrecht?
GG Art. 14. [Eigentum, Erbrecht und Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle
der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im
Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Seine Ausführungen, er wolle „…Präsident aller Deutschen sein…“, entlarvt sich als eine allein auf Medienwirksamkeit getrimmte PR-Schau.
Bund für Gesamtdeutschland BGD — Privat-Eigentums-Sicherung PES
Horst Zaborowski
Brigitta Koschany
Dr. Erdmuthe Idris-Schimmel