BGD — Die Neue Deutsche Mitte
PES: Privat-Eigentums-Sicherung
2004
Kontrollfunktion vom Parlament der BRD eingefordert
Bund für Gesamtdeutschland BGD
Privat-Eigentums-Sicherung
PES
Bundesvorstand
An das Parlament
der Bundesrepublik Deutschland
Berlin
Offener Brief
Düsseldorf, den 30. November 2004
Sehr verehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!
Sie sind, im Gegensatz zur Regierung, vom Deutschen
Volk gewählt worden. Das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen erstreckt
sich auch darauf, daß Sie die Regierung kontrollieren.
Im Jahre 2004 hat sich das Verständnis der Bundesregierung
für die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes der BRD sehr
gewandelt. Der Spielraum, der der Bundesregierung und dem Bundeskanzler
in der Gestaltung der Politik zusteht, ist überdehnt worden.
Wie anders sollen deutsche Staatsbürger es verstehen, wenn
jahrzehntelange Beteuerungen des Auswärtigen Amtes und des
Finanzministeriums in bezug auf das Privat-Eigentum deutscher Staatsbürger
urplötzlich aufgegeben werden. Haben Sie, verehrte Abgeordnete,dem zugestimmt?
- Auswärtiges Amt Gz: 503-553 E: 18837
vom 16. Februar 1999
„…Dementsprechend hat die Bundesregierung
auch nie auf vermögensrechtliche Ansprüche Deutscher gegenüber
Polen verzichtet, insbesondere auch nicht mit Abschluß des
Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrages vom 17.06.1991. Der Standpunkt
der Bundesregierung ist der polnischen Regierung bekannt. Diese
war nicht bereit, Rückgewähr- und Entschädigungsansprüche
anzuerkennen….“
- Auswärtiges Amt Geschäftszeichen
503-552 E 20303 vom 8. Juni 2004
„…Die Bundesregierung
ist — wie alle Bundesregierungen vor ihr — der Auffassung, daß
Vertreibung und entschädigungslose Enteignung deutscher Staatsbürger
im Widerspruch zum Völkerrecht erfolgte. An dieser Haltung
wird auch festgehalten. Die Bundesregierung hat jedoch zur Kenntnis
nehmen müssen, daß Polen in diesen Fragen eine andere
Rechtsauffassung vertritt….“
- Bundesministerium der Finanzen
GZ:VB5-O 1260-10/95 vom 22. April 1996
„…Die Bundesregierung
wird gegenüber der Republik Polen weiterhin für deutsche
Vermögensinteressen eintreten. Sie geht davon aus, daß
durch eine zukunftsgerichtete Kooperation mit Polen ein neues Vertrauensverhältnis
geschaffen werden kann, durch das bisher nicht lösbare Fragen
einer Klärung zugeführt werden können.“
- Bundesministerium
der Finanzen GZ VB5-0 1260-4522/04 vom 1. Sept.2004
„…Die
Bundesregierung hat erklärt, daß sie weder heute noch
in Zukunft im Zusammenhang mit der Vertreibung und entschädigungslosen
Enteignung von Deutschen Vermögensfragen aufwerfen wird. Das
bilaterale Verhältnis zu Polen soll nicht mit aus der
Vergangenheit herrührenden Fragen belastet werden. Die Bundesregierung
unterstützt individuelle Forderungen nicht, soweit sie geltend
gemacht werden. Sie wird diese Position auch vor allen internationalen
Gerichten vertreten.
In den Beziehungen zur Republik Polen
geht es heute darum, die vielfältigen Strukturen der bilateralen
Zusammenarbeit weiter auszubauen, Anstöße für eine
gemeinsame Politik in der erweiterten Europäischen Union zu
entwickeln und die friedliche Einigung Europas zu vollenden. Die
Übernahme der Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes durch Polen
wird spätestens nach Ablauf aller Übergangsfristen allen
EU-Bürgern, darunter auch den ehemals Vertriebenen und ihren
Familien, das Recht der Freizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit
sowie das Recht, Grundeigentum in allen Mitgliedstaaten zu erwerben
und zu besitzen, verschaffen….“
Zu diesen auf Hoffnung gebauten Aussagen des Bundesfinanzministeriums
erlauben Sie uns die Fragen:
Der Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag
vom 17.06.1991 mit der Republik Polen hatte Verpflichtungen
für beide Vertragspartner vorgesehen:
- Wo bleibt die Umsetzung
des Minderheitenrechts, das die Deutschen mit anderen Minderheiten
Europas gleichstellt?
- Wo bleibt die Einführung der deutschen
Sprache im Amtsgebrauch bei den Gerichten und auf den Ortsschildern?
- Wo bleibt die angemessene Förderung des Deutschunterrichts
in den Schulen?
- Wo bleibt die Einrichtung eines deutschen Gymnasiums?
- Wo bleibt die Förderung der selbstverwalteten Kulturinstitute?
- Wo bleibt das minderheitenfreundliche Wahlrecht? (Da die Stimmen
nur auf Woiwodschaftsebene (Bezirk) ausgezählt werden, fallen
alle deutschen Stimmen, trotz Befreiung von der Fünf-Prozent-Klausel,
außerhalb der Woiwodschaft (Bezirk) Oppeln stets in den Papierkorb.
Wenn in einer Frist von 13 Jahren von der Republik
Polen in einem Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland eingegangene
Verpflichtungen bis heute nicht eingehalten worden sind, ist der
Hinweis des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September 2004
auf Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes ein schwacher Trost. Insbesondere
dann, wenn bekannt ist, daß die Republik Polen die Haager
Landkriegsordnung vom 18.10. 1907 völkerrechtlich anerkannt
hat — und die Verpflichtungen aus Art. 46 „Das Privateigentum
darf nicht eingezogen werden“ und aus Art. 55 „Der besetzende
Staat hat sich nur als Verwalter … zu betrachten“ nicht einhält.
Wir bitten Sie, in Ihrer Kontrollfunktion darauf zu achten,
daß von der Regierung der BRD das Grundgesetz und im besonderen
das Völkerrecht eingehalten werden.
Horst Zaborowski
Bundesvorsitzender
→ UDH Nr. 71
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