Alfred Walter
30. Juni 1999
(Główna Komisja Badania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu)
Sehr geehrter Herr Professor Kulesza,
aus dem
Beitrag des Studio Warszawa, des Zweiten Deutschen Fernsehens, der
Sendung Kennzeichen D, vom 03.02.1999 habe ich Ihrem Interview entnommen,
daß Sie, sehr geehrter Herr Professor Kulesza, sich auch mit
dem Thema der deutschen Zwangsarbeiter nach 1945 in Polen beschäftigen.
In dieser Sendung wurde das Los der deutschen Zwangsarbeiter im
Lager Lamsdorf behandelt.
Auch ich habe von Januar 1945 bis September 1947 als 13jähriger Deutscher in Polen Zwangsarbeit leisten müssen. Es gab hier keinerlei Entlohnung und Verpflegung. Ich mußte schwere Arbeit als Bau-, Fabrik-, Lagerarbeiter und Erntehelfer verrichten. Bei der Arbeit in einer Metallwarenfabrik in Poznan wurde mir durch eine umfallende, ca. 150 kg schwere Blechrolle die große Zehe zerquetscht, die mir bis heute Beschwerden verursacht.
Aus unserem Einfamilienhaus wurden wir im Januar 1945 vertrieben, ohne daß uns auch nur die Mitnahme von persönlicher Kleidung erlaubt wurde. Bis zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland mußten meine Eltern und ich in einem gewöhnlichen, feuchten Kohlenkeller hausen.
Auch ich fordere eine Entschädigung von der Polnischen Regierung, wie es die geschädigten polnischen Zwangsarbeiter von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland verlangen, für Freiheitsentzug (mehrere Anträge auf Ausreise nach Deutschland wurden von den kommunistischen, polnischen Behörden abgelehnt), für erlittene Gesundheitsschäden und für entgangenen Lohn.
Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Professor Kulesza, sich gemäß der AGENDA 2000 der EU-Kommission (in der Polen aufgefordert wird eine Entschädigungslösung für Zwangsarbeit und Enteignungen während der kommunistischen Herrschaft herbeizuführen), für meine berechtigte Forderung um Entschädigung bei der Polnischen Regierung einzusetzen.
Staatswappen der Republik Polen — Hauptkommission für die Untersuchung der Verbrechen am Polnischen Volk — Institut für Nationale Erinnerung
Hauptkommission für die Untersuchung der Verbrechen am Polnischen Volk
Institut für Nationale Erinnerung, in Liquidation
00-071 Warszwa (Warschau)
ul. Krakowskie Przedmieście 25
Tel./Fax 826-21-39, Zentrale 826-24-41
ZB 62274/99
Warszawa
(Warschau), den 03.09.1999
Sehr geehrter
Herr,
wir danken höflich für Ihren Brief, in dem Sie
Ihre Erlebnisse in Polen in den Jahren von 1945 bis 1947 schildern.
Sie beantragen die Einleitung eines Entschädigungsverfahrens.
Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag teilen wir Ihnen höflich mit, daß die Hauptkommission für die Untersuchung der Verbrechen am Polnischen Volk (in Liquidation) sich ausschließlich mit der Verfolgung von Hitler- und Stalin-Verbrechen befaßt, darin auch an Deutschen die in Polen nach Beendigung der Kriegshandlungen begangen worden sind.
Gegenstand der Verfolgung sind Handlungen, die den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Mord an Opfern wegen der Volkszugehörigkeit erfüllen. Solche Taten waren Gegenstand des Vorwurfs gegen den Lagerkommandanten von Lambinowice (Lamsdorf). Wie wir Ihrem Schreiben an die Kommission entnehmen, betrifft dies nicht diese Verbrechenskategorie.
Der in Polen geltende Rechtszustand sieht keine Möglichkeit zur Beantragung einer Entschädigung für Personen vor, die nach Beendigung der deutschen Besatzung im polnischen Staatsgebiet interniert waren. Die Lage der Deutschen in den polnischen Gebieten war durch die Dekrete geregelt:
Die oben genannten Dekrete wurden nicht für ungültig erklärt. Auf Grund dieser Dekrete unterlag die deutsche Bevölkerung, unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortung, „der Festnahme, der Unterbringung auf unbestimmte Zeit an einem Sicherungsverwahrungsort (Lager) und der Unterwerfung der Zwangsarbeit“. Die Beschlüsse der polnischen Behörden wichen von den Beschlüssen der Verbündeten nicht ab. Ebenfalls unterlag das Vermögen dieser Bevölkerung, gemäß diesen Vorschriften, der Beschlagnahme. Demzufolge finden wir aufgrund des polnischen Rechts keine Begründung für Ihre Prozeßführungslegitimation wegen Entschädigung für das von Ihnen erlittene Unrecht. Ihr Bericht bleibt jedoch für uns eine wertvolle Aussage eines Zeitzeugen.
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