1945 hat das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt nicht aufgehört zu bestehen. Es ist nur im Rahmen der militärischen Besetzung handlungsunfähig geworden.
Der Zusammenschluß der DDR mit der BRD berührt diesen Rechtszustand nicht.
Die Vertreibung von etwa 14 Mill. Deutschen aus ihren angestammten Heimatgebieten ist desgleichen rechtsungültig.
Die Annexion deutschen Gebietes entbehrt der völkerrechtlichen Grundlage.
Die Umgestaltung der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Ordnungen und Einrichtungen seitens der Besatzungsmächte in Deutschland nach dem 8. Mai 1945 ist somit rechtsungültig, wie diese dem Völkerrecht, den Begriffen der westlichen Wertegemeinschaft und den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland widerspricht.
Der Bund für Gesamtdeutschland wendet sich dagegen, daß insbesondere in Westdeutschland die kulturelle und ethnische Identität des deutschen Volkes entgegen den für die deutschen Staatsbürger gestalteten und festgesetzten Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und seiner Präambel auf dem Wege der vorgeblichen „multikulturellen“ Veränderungen zerstört wird.
Grundsatzentscheidungen, die das deutsche Volk in seiner Gesamtheit betreffen, bedürfen des Volksentscheids durch die wahl- und stimmberechtigten deutschen Staatsbürger. Die künftige gesamtdeutsche Verfassung hat diesem basisdemokratischen Grundsatz Rechnung zu tragen.
Die Forderung auf die Wiederherstellung der öffentlich- und privatrechtlichen deutschen Vermögensverhältnisse im Einklang mit dem Völkerrecht und den Rechtsbestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist unabweisbar.
Gemäß diesen ethischen Prinzipien ist das Zusammenleben der deutschen Staatsbürger in einer freien und demokratischen Gesellschaft auf der Grundlage einer gerechten Sozialordnung, in Übereinstimmung mit dem Natur- und Völkerrecht und den Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu gestalten.
Das deutsche Volk muß erhalten bleiben. Deutschen schwangeren Frauen werden Hilfen angeboten, die es Ihnen ermöglichen, sich für die Geburt ihres Kindes zu entscheiden.
Beschlossen zu Duisburg am 15.08.1990 und mehrheitlich bestätigt von den Gründungsmitgliedern
Ergänzung beraten und beschlossen zu Kassel am 25. und 26. September 1999
von der Mitgliedervollversammlung des BGD