Wie orientalische Schleiertänzer bewegen sich Außenminister Guido Westerwelle (geboren am 27. Dezember 1961 in Bad Honnef) und BdV-Präsidentin Erika Steinbach (geboren am 25. Juli 1943 in Rahmel, Krs. Neustadt/Westpreußen) über die politische Bühne in Berlin. Wenn auch aus verschiedenen Generationen, so sind sie doch von der politischen Grundausrichtung der Bundesrepublik Deutschland geformt, geknetet und geprägt. Es darf ihnen angerechnet werden, das der jeweilige Geburtsort und Geburtstag Einfluß auf ihre unterschiedliche oder andere Sicht deutscher Geschichte genommen hat. Beide sind mit der Gnade der späten Geburt beglückt. Wenn auch der Geburtstag und –ort von Frau Steinbach mehr aus dem Umfeld heraus eine Nähe zu unserer deutschen Leidensgeneration erwarten läßt.
Für diese Annahme spricht, ein auch leider aus dem Protokoll der 50. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 1991 in Bonn nicht zu belegendes Abstimmungsverhalten von Frau Steinbach beim Tagesordnungspunkt 4a bis 4c, b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen – Drucksache 12/1104, 12/1132, 12/1235 – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) – Drucksache 12/1308 — denn diese Abstimmungen erfolgten als offene Abstimmung und keine namentliche Abstimmung. Ein, bei der geschichtlichen Bedeutung dieses Vorganges und bei der vorgegebenen Tragweite dieser Entscheidungen bundesdeutscher Abgeordneten unverantwortbare Handlungsweise. Hier sei festzuhalten, daß der fraktionslose Abgeordnete Ortwin Lowack in der Debatte zur „b) Zweiten Beratung und Schlussabstimmung…“ in seinem Redebeitrag für die Darstellung der geschichtlichen Wahrheit seine Stimme ins Gewicht legte. Vom Vizepräsidenten Helmuth Becker wurden die Abstimmung zum Gesetzentwurf mit seinem Art. 1 und 2 unter anderem ausgeführt: „…Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen angenommen…“
Es scheint in der neuzeitlichen Tradition von stellvertretenden Bundeskanzlern mit FDP-Hintergrund — nach Abwendung von der dem deutschen Volk verpflichtenden Politik eines Erich Mende, der am 28.10.1916 in Groß-Strehlitz/Oberschlesien geboren, ausgezeichnet mit dem Deutschen Kreuz in Gold und dem Ritterkreuz in seiner aktiven Zeit als Major und Führer des Grenadier-Regiments 216 unserem deutsche Volk diente — eine Unterordnung und ein vorauseilender Gehorsam gegenüber einer Eine-Welt-Loby zu bestehen. Somit führt der stellvertretende Bundeskanzler Guido Westerwelle mit seinem Auftritt in Warschau die Tradition eines Hans-Dietrich Genscher fort.
Die Schleiertänze von Westerwelle und Steinbach werden mit Hinblick auf die in 2010 anstehende Landtagswahl in NRW aufgeführt. Frau Steinbach zeigt Kante und hofft, wie Politiker der CDU seit sechzig Jahren es vorgemacht haben, Stimmen von Heimatvertriebenen zu gewinnen. Und wie vor sechzig Jahren wird jedes Eintreten für ihre Interessen von heimatvertriebenen Wählern mit einem Kreuz bei den Kandidaten der CDU honoriert, ohne die Gründe zu hinterfragen.
An den völkerrechtlich gesicherten Ansprüchen der aus den Ostprovinzen des Zweiten Deutschen Reichs vertriebenen deutschen Staatsbürgern werden diese Schleiertänze nichts ändern. Und dies aus dem einfachen Grund — es ist eine andere Bühne der Weltgeschichte, auf der die Entscheidungen fallen werden.
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