Mai 14 2012

Parteien und Bürger

Category: Gesellschaft,Justiz,Parteien,Politik,RechtHorst Zaborowski @ 19:08

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht unter

Art. 3. [Gleichheit vor dem Gesetz] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 21. [Parteien] (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
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